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Häufige Fragen

Wie kann ich eine Wohnung mieten? Welche Unterlagen werden benötigt und darf ich Haustiere halten? Wir haben auf jede Frage eine Antwort! Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie einfach unsere Ansprechpartner.

 

Was sind Betriebskosten?

Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer laufend entstehen. Sie fallen für den Mieter neben der Grundmiete monatlich an und werden einmal jährlich mit den tatsächlichen Kosten gegengerechnet. Eine genaue Auflistung aller umlagefähigen Betriebskosten finden Sie in Ihrem Mietvertrag.

Wann kommt meine Betriebskostenabrechnung?

Die Nebenkostenabrechnung muss spätestens zwölf Monate nach dem Ende der Abrechnungsperiode beim Kunden eingegangen sein. Wir rechnen einheitlich in Kalenderjahren ab, daher muss, zum Beispiel für das Jahr 2016, die Nebenkostenabrechnung bis zum 31. Dezember 2017 bei den Mieterinnen und Mietern eingegangen sein.
In der Regel ist es jedoch so, dass die Betriebskostenabrechnungen schon im August bei den Mieterinnen und Mietern eingehen.

Was passiert mit meinem Guthaben / Nachzahlung?

Sollten Sie uns ein Lastschriftmandat erteilt haben, müssen Sie nichts unternehmen. Wir verrechnen das Guthaben bzw. die Nachzahlung automatisch mit der kommenden Mietzahlung. Falls Sie uns kein Lastschriftmandat erteilt haben, müssen Sie das Guthaben oder die Nachzahlung eigenständig verrechnen.

Wann ist die Miete zu zahlen?

Die Miete ist immer zum 3. Werktag eines Monats im Voraus fällig.

Einzugsermächtigung

Die Zahlung der Miet- und Nebenkosten über eine Einzugsermächtigung bietet Ihnen einige Vorteile: Sie müssen sich nicht mehr um die Zahlungen kümmern, wir buchen immer zum korrekten Zeitpunkt die Zahlungen ab.
Bei Betragsveränderungen oder z. B. der Auszahlung/Nachzahlung von Betriebskostenabrechnungen läuft zudem alles automatisch. Dieser Vorteil besteht nicht, wenn Sie Ihre Miete per Überweisung tätigen.
Ein Formular für die Einzugsermächtigung finden Sie hier. (Link zum Formular)

Ist eine Provision zu zahlen?

Die Wohnbau Dinslaken vermietet nur eigene Objekte. Daher ist keine Provision fällig.

Welche Versicherungen sollte ich abschließen?

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Privathaftpflicht- und Hausratversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden ab, die Sie oder Ihre Familienangehörigen schuldhaft verursacht haben.
Durch eine Hausratversicherung können die Schäden am eigenen Hausrat durch Brand (Feuer), Explosion, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Überspannungsschäden (Blitzeinschlag) versichert werden. In der Regel kann Glasbruch in diesen Vertrag einbezogen oder durch eine gesonderte Glasversicherung gedeckt werden.
Unsere Gebäudeversicherungen übernehmen z.B. bei einem Leitungswasserschaden keine Kosten an Ihrem Hausrat.

Kündigung

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei volle Monate.
Bei Kündigungen bis zum 3. Werktag eines Monats (auch Samstage gelten als Werktage!) zählt dieser Monat zu den 3 Monaten.
Beispiel: Sie kündigen am 3. Mai, Ihre Kündigungsfrist läuft bis zum 31.07.
Die Kündigung muss in schriftlicher Form mit Originalunterschriften erfolgen. Ganz wichtig ist, dass alle Vertragspartner, die im Mietvertrag aufgeführt sind, die Kündigung unterschreiben. Am einfachsten geht das mit unserem Kündigungsvordruck.

Muss ich meine Garage separat kündigen?

Da der Vertrag der Garage ein separater Vertrag ist, muss dieser auch getrennt von der Wohnung gekündigt werden. Wir gehen nicht automatisch davon aus, dass Sie, wenn Sie Ihre Wohnung kündigen, auch das Mietverhältnis der Garage beenden möchten.
>Download Formular Garagenkündigung

Kann ich einen Nachmieter stellen?

Grundsätzlich können Sie einen Nachmieter für Ihre Wohnung vorschlagen. Dazu benötigen wir einen ausgefüllten Bewerberbogen des Interessenten. Jedoch entscheidet die Wohnbau endgültig, an wen die Wohnung weitervermietet wird.

Wie hoch ist die zu zahlende Kaution?

Wir verzichten grundsätzlich auf eine Kaution. Vor Vertragsabschluss holen wir uns lediglich eine Schufa Auskunft ein.

Wo bietet die Wohnbau Dinslaken Wohnungen an?

Die Wohnbau Dinslaken vermietet Wohnungen in Dinslaken in den Stadtteilen Hiesfeld, Bruch und Stadtmitte, in Duisburg-Walsum in den Bezirken Aldenrade, Fahrn und Altwalsum/Vierlinden, sowie in Voerde, Voerde-Friedrichsfeld, Voerde-Spellen, Hünxe, Hünxe-Bruckhausen und Dorsten.

Was muss ich tun, um eine Wohnung der Wohnbau Dinslaken zu erhalten?

Zunächst benötigen wir Ihre Wohnungswünsche. Daher müssen Sie als erstes einen Interessentenbogen ausfüllen. Diesen finden Sie hier. Selbstverständlich können Sie den Fragebogen auch in unserem Verwaltungsgebäude ausfüllen.
Aufgrund des Fragebogens sind Sie bei unserer Gesellschaft unverbindlich vorgemerkt, sodass wir Ihnen jederzeit passende unverbindliche Wohnungsangebote zuschicken können.

Wie setzt sich die Miete zusammen?

Zur Miete gehören neben der Grundmiete die Betriebskosten und die Heizkosten. Die Grundmiete ist der Betrag, den Sie für die Überlassung der Wohnung bezahlen. Betriebskosten spiegeln die Kosten wider, die durch den laufenden Betrieb des Hauses oder der Wohnung entstehen. Darin enthalten sind zum Beispiel Kosten für die Müllentsorgung und Straßenreinigung.
Je nach der Art der Heizung fallen zudem Heiz- und Warmwasserkosten an. Diese werden jährlich verbrauchsabhängig abgerechnet. Details hierzu sind im Mietvertrag geregelt.
Stromkosten bezahlen Sie direkt an Ihren Stromversorger, sie sind nicht in der Miete enthalten.

Dürfen Gegenstände im Hausflur/Kellergang abgestellt werden?

 Aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen sind Fluchtwege wie Haus- und Kellerflure freizuhalten. Daher ist das Abstellen von Gegenständen – gleich welcher Art – in diesen Bereichen grundsätzlich nicht gestattet.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein und wo bekomme ich ihn?

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung benötigt (man spricht auch vom sog. sozialen Wohnungsbau). Um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, muss der Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllen, es dürfen beispielsweise bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Der Wohnberechtigungsschein wird vom Wohnungsamt der Gemeinde an Personen ausgestellt, die in der Bundesrepublik Deutschland einen dauerhaften Aufenthalt begründen können; er gilt für die Dauer von einem Jahr ab Ausstellung.

Ist Tierhaltung erlaubt?

Die Haltung von Kleintieren (z.B. Fische, Hamster, Vögel) ist erlaubt.
Hunde-/Katzenhaltung wird geduldet, allerdings nicht schriftlich von uns genehmigt. Das bedeutet, dass die Wohnbau Dinslaken, sollte es Beschwerden aus dem Hause geben, dagegen vorgehen muss. Empfehlenswert ist es, vor der Anschaffung eines solchen Tieres im Haus nachzufragen, ob jemand grundsätzlich ein Problem mit Hunden oder Katzen hat.

Darf ich bauliche Veränderungen an meiner Wohnung vornehmen?

Sollten Sie bauliche Veränderungen an Ihrer Wohnung wünschen, z.B. die Entfernung von Wänden oder die Teilung von Räumen, vereinbaren Sie einfach einen Termin in Ihrer Wohnung mit uns. Wir werden dann prüfen, ob dies möglich ist und wie die Kostenverteilung geregelt werden kann.
Grundsätzlich ist jede Veränderung an der Mietsache vorher schriftlich anzufragen.

Darf mein Partner/meine Partnerin mit in eine bereits von mir gemietete Wohnung ziehen?

Sollten Sie bereits Mieter bei uns sein und eine weitere Person möchte mit in die Wohnung einziehen, allerdings kein Vertragspartner werden, teilen Sie dies bitte Ihrem entsprechenden Sachbearbeiter kurz telefonisch oder schriftlich mit. Ein neuer Mietvertrag kommt nicht zustande.

Darf ich auf meinem Balkon grillen?

Grillen auf dem Balkon ist grundsätzlich nur mit einem Elektro-Grill und in Maßen gestattet. Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, um evtl. daraus resultierenden Beschwerden gleich im Vorfeld zu begegnen.

Was versteht man unter Schönheitsreparaturen?

Schönheitsreparaturen sind malermäßige Instandhaltungen. Sie umfassen das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.

Senioren

Wodurch zeichnen sich seniorengerechte Wohnungen bei der Wohnbau Dinslaken aus?

Unsere Seniorenwohnungen sind frei von Stufen oder Schwellen und bequem mit einem Aufzug zu erreichen. Neben breiteren Türen und Handläufen, machen eine bodengleiche Dusche mit integriertem Stuhl und Stützgriffen das tägliche Leben einfacher. Bei Bedarf kann die Wohnung zusätzlich mit einem Notrufsystem ausgestattet werden. Ebenso bietet der wegfallende Haus-und Winterdienst, der von externen Dienstleistern ausgeführt wird, mehr Komfort im hohen Alter. Große Wohnanlagen verfügen zudem über einen Gemeinschaftsraum, der von den Mietern zu gemeinschaftlichen Aktivitäten (Geburtstag, Feierlichkeiten usw.) genutzt werden kann.

Kooperiert die Wohnbau bei seniorengerechtem Wohnen mit anderen Dienstleistern?

Ja. Wir arbeiten unter anderem mit der Caritas, der Johanniter-Unfall-Hilfe und der AWO zusammen. Die Organisationen bieten neben einem festen Ansprechpartner, Hilfe- und Betreuungsleistungen vor Ort, auch Vermittlungsdienste zu Krankenhilfen an. Für noch mehr Informationen zum Betreuungsvertrag, sprechen Sie uns gerne an.

Wie groß sind die seniorengerechten Wohnungen?

Die Wohnungsgrößen betragen im Durchschnitt 47 qm für 1-Personenhaushalte bzw. 60 qm für 2-Personenhaushalte. Natürlich beinhaltet unser Bestand auch einige größere Wohnungen.